Schätzungen im Rahmen der Schuldfeststellung am Beispiel der Rechtsprechung des BGH zu Vermögensdelikten und Serienstraftaten.

Die zentrale Aufgabe des deutschen Strafprozesses besteht in der Ermittlung der materiellen Wahrheit. Gleichzeitig verlangt der Grundsatz der richterlichen Überzeugung für den Fall einer Verurteilung die (persönliche) Gewissheit des Richters in Bezug auf alle entscheidungserheblichen Tatsachen. Vor diesem Hintergrund muss die Tatsache, dass Schätzungen als Mittel der Wahrheitsfindung von der Rechtsprechung in bestimmten Konstellationen des Strafprozesses anerkannt werden, aufhorchen lassen, versteht man doch unter dem Begriff der Schätzung einen Versuch der Annäherung an die Wirklichkeit aufgrund von Wahrscheinlichkeitserwägungen. Dies erscheint auf den ersten Blick als unauflösbarer Widerspruch. Der Autor untersucht in seiner grundlegenden Arbeit die Vereinbarkeit dieser Praxis mit den Strukturprinzipien des Strafprozessrechtes. Anders als dies bisher in der Fachdebatte um die Schätzung im Strafprozess der Fall war, wird dabei nicht die Methode der Schätzung, sondern die Natur des zu schätzenden Faktors in den Vordergrund gerückt.

Dennis Federico Otto studied law in Milan, Constance, Berlin and Bologna. After his first state examination he worked as a research assistant at the Chair for Criminal Law and Criminology at the Freie Universität Berlin, and as tutor for law students. Currently he is a trainee lawyer specializing in economic criminal law.