Schockierende Werbung und die Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit: Die Urteile zur Werbung des Unternehmens Benetton

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,7 entspricht 14 Punkte Jura, Fachhochschule Kiel (Master of Business Law), Veranstaltung: Seminar an der FH Kiel zum Studiengang Master of Business Law, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Werbung mit schockierenden Bildern wurde in den 1990er Jahren insbesondere durch den Kleidungshersteller Benetton in der deutschen Werbelandschaft etabliert. Zwar konnte sich dieser Typ Werbung nicht als all gemeingültiges Mittel durchsetzen. Jedoch findet sich immer wieder Werbung mit schockierenden Inhalten wie die HIV-Kampagne der Michael-Stich-Stiftung, die entsprechende Aufmerksamkeit erzielt. Ob diese Werbung in jedem Fall ihren angestrebten Zweck erfüllt mag dahinstehen. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesgerichtshofs (BGH), welche sich mit der rechtlichen Beurteilung der Werbung mit schockierenden Inhalten von Benetton befassen. Dabei wird das Spannungsfeld zwischen den Grundrechten und dem Wettbewerbsrecht aufgezeigt. Die Arbeit macht den Einfluss der Grundrechte und des BVerfG, als Hüterin der Grundrechte, auf das einfache Recht deutlich. Es wird zunächst die Gruppe der schockierenden Werbung in die Systematik des § 1 UWG eingefaßt und anschließend dieser Begriff näher betrachtet. Es folgt eine umfassende Darstellung der beiden Verfahren und der Argumente der entscheidenden Gerichte. Abschließend wird zum Thema Stellung genommen.