Schrottimmobilien

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil einen umfassenden Verbraucherschutz für Käufer von Schrottimmobilien abgelehnt und damit die Position der finanzierenden Banken gestärkt. Die Anleger hatten die Banken auf Rücknahme ihrer Darlehensverträge verklagt, weil diese den Verkauf von wertlosen Immobilien finanziert hatten. Schadenersatz leisten müssen die Banken nur dann, wenn eine 'arglistige Täuschung' vorlag und die Bank 'in institutionalisierter Art und Weise' mit dem Immobilienvermittler zusammengearbeitet hat. Die Forderung der Anleger, sich durch bloßen Widerruf von dem gesamten Geschäft zu befreien, lehnte der BGH ab. In dem Verfahren hatten die Anleger gegen die Bausparkasse Badenia geklagt.

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