Schutz der Wettbewerber vor unzutreffenden Äußerungen über den Stand der Technik in Patent- und Gebrauchsmusterschriften

Bei der Anmeldung einer Erfindung zum Patent- oder Gebrauchsmuster sind Angaben zum Stand der Technik unerlässlich. Nicht selten werden dabei Nachteile von Konkurrenzprodukten dargestellt, um die Fortschrittlichkeit der neuen Erfindung herauszustellen. Wenn derartige Äußerungen unzutreffend sind und unter dem Siegel des Patentamts in den Offenlegungs-, Patent- oder Gebrauchsmusterschriften veröffentlicht werden, bergen sie für Wettbewerber erhebliches Schädigungspotential.In diesem Band wird der rechtliche Rahmen für die Zulässigkeit von kritischen Äußerungen in den Verfahren vor dem DPMA und dem EPA abgesteckt. Ausgehend von den verfahrensrechtlichen Vorgaben und speziellen Rechtsschutzmöglichkeiten des Patent- und Gebrauchsmusterrechts werden besonders die Voraussetzungen einer wettbewerbsrechtlichen und deliktischen Haftung des Schutzrechtsanmelders untersucht. Hierbei zeigt der Autor eine gegenüber der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtsschutzfreundlichere Lösung auf.

Nach der ersten Staatsprüfung im April 2010 war Dr. Henrik Hanßen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Kiel tätig. Seit Juni 2012 ist er Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Schleswig.