Schwedens Neutralität im Ersten Weltkrieg

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Theorie ist Neutralitätspolitik eine Politik, die sich streng an die völkerrechtlichen Regeln bezüglich der Rechte und Pflichten von neutralen Staaten hält. In der Praxis gibt es aber noch eine weitere Auslegung: Neutralitätspolitik kann auch als Ziel haben, den neutralen Staat unter allen Umständen aus dem Krieg herauszuhalten. Die erste Auslegung ist eine prinzipielle Einstellung, die zweite ein pragmatisches Ziel. Das V. und das XIII. Abkommen der Haager Konventionen aus dem Jahre 1907 regelten Rechte und Pflichten der neutralen Mächte im Falle eines Landkriegs (V.) bzw. Seekriegs (XIII.). Insgesamt unterschrieben 44 Länder, unter anderem die später kriegführenden Großmächte Deutschland, Österreich-Ungarn, Frankreich, Groß-Britannien und die USA. In diesem Vertrag stimmen die Staatsoberhäupter der 44 Länder zu, das Territorium und das Hoheitsrecht in den Gewässern der neutralen Länder im Falle eines Krieges zu respektieren. Im Gegenzug verpflichtet sich der neutrale Staat, keines der kriegführenden Länder in ihrer Kriegsführung zu unterstützen oder zu bevorzugen.1 Schweden konnte während des gesamten Ersten Weltkrieges die Neutralität aufrechterhalten. Diese Arbeit soll die Schwierigkeiten untersuchen, die Schweden aufgrund seiner neutralen Haltung hatte, aber auch deren Vorteile herausarbeiten.