Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Eine kritische Untersuchung der Neuregelung seit 2015

Projektarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: unbenotet - bestanden, Duale Hochschule Baden Württemberg Mosbach, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird die Regelung zur strafbefreienden Selbstanzeige, insbesondere auch die gravierenden Gesetzesänderungen seit 01.01.2015 dargestellt und untersucht. Des Weitern werden gesetzliche Grundgedanken, politische Hintergründe, Zukunftsaussichten und weitere Aspekte, die maßgeblichen Einfluss auf die Gesetzgebung hatten Hinterleuchtet und kritisch analysiert. Klaus Zumwinkel, Alice Schwarzer, Uli Hoeneß oder jüngst die 'Panama Papers': Sie alle sind unter dem Stichwort 'Steuerhinterziehung' in die Schlagzeilen geraten. Gerade prominente Steuerhinterzieher hinterlassen nicht selten einen Millionenschaden für den Fiskus, welcher entsprechend strafrechtlich geahndet wird. Im Fall Uli Hoeneß endete das Steuerstrafverfahren gar in einer Haftstrafe. Dabei steht dem Täter einer Steuerhinterziehung eine im Strafrecht einzigartige und nicht ganz unumstrittene Möglichkeit zur Verfügung: Die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit und völliger Straffreiheit durch Selbstanzeige. Diese ist seit Ende des 19. Jahrhunderts Bestandteil der Einzelsteuergesetze der Länder, hat sich über die Jahre im deutschen Steuerrecht etabliert und in den letzten Jahren einige grundlegende Veränderungen erfahren. Der durchschnittliche Bürger, der die Hintergründe und Intentionen des Gesetzgebers nicht kennt, könnte einerseits den Eindruck erhalten, dass Steuerhinterziehung einen Bagatellfall darstellt, welcher durch eine buchstäbliche Entschuldigung mittels einfacher Korrektur der notwendigen Angaben wieder beseitigt werden kann, könnte aber andererseits auch eine eventuelle Bevorzugung der oberen Gesellschaftsschicht annehmen. Doch was sind die eigentlichen Intentionen des Gesetzgebers bei der Regelung der strafbefreienden Selbstanzeige und welche Ziele werden damit tatsächlich verfolgt? Ist es wirklich so einfach, Straffreiheit durch Selbstanzeige zu erreichen? Wie ist diesbezüglich die Neuregelung des § 371 AO, die zum 01.01.2015 in Kraft trat, zu interpretieren und welche Auswirkungen bringt sie mit sich? Ist die Rechtsinstitution der strafbefreienden Selbstanzeige heutzutage überhaupt noch notwendig und moralisch vertretbar, oder sollte sie sogar komplett abgeschafft werden?

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