Selbstregulierung im Umweltschutz am Beispiel des Öko Audit

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar zum Europäischen Umweltrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das erste Umweltaudit wurde Ende der 70er Jahre in den USA durchgeführt. Seit Beginn der 8oer Jahre begannen u. s.- amerikanische Unternehmen damit, auch bei ihren europäischen Tochtergesellschaften dieselben durchzuführen. Doch um was handelt es sich überhaupt genau bei einem solchen Audit? Die Frage soll zunächst etymologisch beantwortet werden: Abgeleitet wird der Terminus von dem lateinischen Wort ¿audire¿, was soviel wie hören oder zuhören bedeutet. Analog dazu ist der Terminus ¿auditing¿ ein angloamerikanischer betriebswirtschaftlicher Fachausdruck für Revision bzw. Prüfung. Das System des ¿auditing¿ beruht darauf, dass externe Prüfer die jährliche Revision eines bestimmten Unternehmensbereichs übernehmen, um so auf Fehlentwicklungen hinweisen zu können. Bei einem Umweltaudit wird somit der innerbetriebliche Umweltschutz eines Unternehmens durch einen unternehmensfremden Gutachter bewertet und es wird geprüft, inwieweit die vom Gesetz und vom Unternehmen vorgegebenen Ziele im Umweltschutz erreicht worden sind. Die positiven Erfahrungen der amerikanischen Unternehmen sowie ein Positionspapier des ICC zu Umweltschutzaudits veranlasste die damalige EG Kommission dazu, auch ein solches System des Umweltaudits einzuführen, was in der Verordnung Nr. 1836/ 93 mündete. Die Verordnung stellt ¿eine Neuorientierung in der europäischen Umweltpolitik¿ dar, weil früher Umweltmaßnahmen bestimmte Verhaltensweisen verboten haben. Das neue Konzept basiert vielmehr auf einer Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten. Die Industrie soll nicht länger nur als Teil des Problems, sondern auch als Teil der Lösung des Problems angesehen werden, daher auch die Freiwilligkeit der Teilnahme an dem System. Umweltaudits werden ¿als konstituierendes Element der Verordnung¿ angesehen und stellen daher auch den Fokus dieser Arbeit dar. Ziel dieser Arbeit ist es die beiden EMAS Verordnungen vorzustellen, um aufzeigen zu können, wie effizient, d. h. wirksam das System des Umweltaudits als Ganzes arbeitet.