Selbstregulierung in der Zivilgesellschaft oder Volkssouveränität durch Selbstgesetzgebung

Inhaltsangabe:Einleitung: Die Unzufriedenheit mit dem derzeit in Deutschland bestehenden liberaldemokratischen System und seinen Institutionen, Akteuren und Verfahren nimmt zu. Die demokratisch-kapitalistische Gesellschaft ist in Folge wirtschaftlicher und technisch-wissenschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen zur „Risikogesellschaft“ (Ulrich Beck) geworden, ihre politischen Institutionen und Akteure sehen sich mit Problemen konfrontiert, die mit den bestehenden politischen Verfahren und Institutionen scheinbar nicht mehr bewältigt werden können. Zu nennen sind hier bspw. der Verlust demokratischer Repräsentation und Souveränität, die Kontrolle der wissenschaftlich - technischen Risikoproduktion, der Umweltschutz, der Wandel der Geschlechterbeziehungen, die soziale Gerechtigkeit, die Friedens- und Entwicklungspolitik sowie die Integration partikularisierter, „multikultureller“ Gesellschaften - allesamt Probleme, die sich weder mit „dem liberalen Erklärungsschema „the man versus the state“ noch mit den sozial-ökonomischen Kategorien der vom Klassenkonflikt dominierten sozialen Frage zureichend begreifen lassen.“. Diese ungelösten Probleme des liberaldemokratischen Systems haben eine demokratietheoretische Debatte über die Notwendigkeit und die Möglichkeiten seiner Umgestaltung ausgelöst, die nicht nur unter Gesellschafts- und Rechtswissenschaftlern stattfindet. So machen z.B. auch neue soziale Bewegungen, Umweltverbände, Feministinnen oder Vertreter von Minderheiten Forderungen geltend, die auf eine Veränderung des liberaldemokratischen Systems hinauslaufen, während im Hintergrund das „Wahlvolk“ seine Kritik an der augenscheinlichen Überforderung der repräsentativen Parteiendemokratie durch sinkende Wahlbeteiligungen oder den Zulauf zu Protestbewegungen und Protestparteien demonstriert. Die Unzufriedenheit mit politischen Institutionen, Akteuren und Verfahren richtet sich konsequenterweise auch auf deren normative Grundlage: die Verfassung. Dies gilt zumindest für jene, die die Verfassung als den „Inbegriff der den Staat ... und die Gesellschaft umgreifenden rechtsnormativen Gesamtordnung“ verstehen und ihre zentrale Steuerungsfunktion für den politischen Prozess ohne ideologisch begründete Vorbehalte anerkennen, was in der demokratietheoretischen Auseinandersetzung keineswegs selbstverständlich ist. Die demokratietheoretische Debatte in der Bundesrepublik ist nämlich, wie Helmut Dubiel anmerkt, „geprägt von eigentümlichen [...]