Sexuelle Täuschungen - Strafbarkeit und Strafwürdigkeit nach deutschem Sexualstrafrecht.

Ist es strafbar, sich Sex durch Hervorrufen eines Irrtums beim Sexualpartner zu »erschleichen«? Die Ausarbeitung setzt an einer materiell-rechtlichen Fragestellung inmitten eines kontrovers und bisweilen emotional diskutierten Feldes an. Es geht um die strafrechtliche Relevanz »sexueller Täuschungen«, also um Fälle, in denen ein am Sexualgeschehen Beteiligter auf das Vorstellungsbild seines Gegenübers einwirkt und hierüber eine - scheinbar - einvernehmliche sexuelle Handlung erreicht. Der Autor macht deutlich, dass angesichts der jüngeren Expansion des Sexualstrafrechts ein Bedürfnis zur Einhegung von Strafnormen wie § 177 StGB besteht. Er verbindet eine dogmatische Untersuchung der Zentralnorm des Sexualstrafrechts mit der Auswertung praxisnaher Fallbeispiele und zeichnet die rechtshistorische Entwicklung »sexueller Täuschungen« nach. Problematisiert wird auch die Tendenz in Politik und Teilen der Wissenschaft, das Strafrecht als Instrument zur Regelung intimer Lebensbereiche in Stellung zu bringen.

Sebastian Keßler studied law at the Ludwig Maximilian University (LMU) in Munich with a focus on criminal justice, criminal defense and crime prevention. As a research assistant and lawyer, he worked in the areas of commercial criminal law and corporate law/M&A in international commercial law firms in Berlin and Munich.

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