Sind Solvenztests eine Alternative zur bilanziellen Kapitalerhaltung?

Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Seminar für Rechnungswesen und Prüfung), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Züge eines Paradigmawechsels in der europäischen Rechnungslegung, der bereits 1999 durch Vorlage des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen eingesetzt hat und dessen Umsetzung bis Ende 2005 durch die EU-Kommission vorgesehen war, nehmen immer konkretere Formen an. So wurde durch die Umsetzung der 'IAS-Verordnung' durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) 'ein Nebeneinander mehrerer Rechnungslegungssysteme' mgeschaffen. Demnach müssen alle Unternehmen, deren Wertpapiere auf einem geregelten Markt gehandelt werden oder zu einem solchen Markt zugelassen werden sollen (im Folgenden: kapitalmarktorientierte Unternehmen), ihre Konzernabschlüsse nach in der EU anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IAS/IFRS) aufstellen. Ebenso sind alle kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen verpflichtet, neben einem IFRS-Konzernabschluss einen HGB-Einzelabschluss für Steuer- und Ausschüttungszwecke zu erstellen, sowie bei gleichzeitiger Notierung an der US-amerikanischen Börse eine Überleitungsrechnung des Konzernabschlusses auf die US-GAAP vorzunehmen. Im Gegensatz zu einigen europäischen EU-Mitgliedstaaten hat sich Deutsch-land mangels angemessener Alternativen zur bilanziellen Kapitalerhaltung einer zwingenden Vorschrift der IAS/IFRS für den Jahresabschluss bislang verwahrt. Doch nicht nur durch die abnehmende Bedeutung der handelsrechtlichen Grundsätze im Konzern gerät das deutsche Kapitalschutzsystem zunehmend unter Druck, sondern auch und vor allem durch eine Reform des Gesellschaftsrechts, die sich auf europäischer Ebene anbahnt. Denn die 'Inspire Art'-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sowie die momentan auf großes Interesse treffende englischeprivate limited company als Pendant zur deutschen GmbH oder GmbH & Co. KG rütteln an der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gesellschaftsrechtsformen, da die Kapitalerhaltungsregelungen in den anderen 25 EU-Mitgliedstaaten teilweise wesentlich lockerer ausfallen. Diese aufrüttelnde Wirkung wird aus deutscher Sicht durch die im Vorjahr in Kraft getretene Rechtsreform der französischen Société à résponsabilité limitée verstärkt. So wurde für diese Gesellschaftsform die Mindestkapitalerfordernis 'abgeschafft', indem der Gesetzgeber den Weg zur '1-Euro-GmbH' geebnet hat.