Sind atypische Beschäftigungsverhältnisse prekär?

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich VWL - Arbeitsmarktökonomik, Universität Hohenheim, Sprache: Deutsch, Abstract: 1 Einleitung Atypische Beschäftigungsverhältnisse gewinnen auf dem deutschen Arbeitsmarkt an Bedeutung. Im Gegensatz zum typischen unbefristeten Vollzeitbeschäftigungsverhältnis kennzeichnen sich diese Erwerbsformen im Kern durch eine erhöhte Flexibilität des Arbeitsverhältnisses aus. Auf der Arbeitgeberseite bieten diese Beschäftigungsformen vielerlei Möglichkeiten. Einerseits können so beispielsweise die Arbeitskosten, wie die Lohnzusatzkosten, durch die Einstellung von geringfügig Beschäftigten gesenkt werden.1 Andererseits bietet z.B. die zeitliche Befristung eines Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit, die Produktion in konjunkturellen Boomphasen kurzfristig zu erhöhen, ohne den Arbeitnehmer nach dieser Phase weiter zu beschäftigen. Auf der Arbeitnehmerseite bietet diese erhöhte Flexibilität eine bessere Anpassung an das private und soziale Umfeld. Allerdings können atypische Beschäftigungsverhältnisse für die Arbeitnehmer auch Risiken beinhalten, wie eine schlechtere Einkommenslage oder ein höheres Arbeitslosigkeitsrisiko. Der wissenschaftliche Diskurs über atypische Beschäftigungsformen fußt dabei auf diesen möglichen Risiken. Im Zentrum der Diskussion steht dabei die Frage, inwiefern atypische Beschäftigungsverhältnisse als prekär anzusehen sind. In der folgenden Darstellung soll diese Frage anhand eines Überblicks an empirischen Studien zur Überprüfung des Prekaritätsrisikos von atypischen Erwerbsformen erläutert und geklärt werden. Dabei wird unter Gliederungspunkt 2.1 auf die Formen und das Ausmaß atypischer Beschäftigungsverhältnisse auf dem deutschen Arbeitsmarkt eingegangen. Unter Gliederungspunkt 2.2 wird der Prekaritätsbegriff vorgestellt. Die empirischen Analysen zur Beziehung zwischen Prekarität und atypischer Beschäftigung werden unter Gliederungspunkt 3 betrachtet. Ein Vergleich der Studien und deren Ergebnisse erfolgt unter Gliederungspunkt 4. Das Fazit unter Gliederungspunkt 5 rundet die Darstellung ab. 2 Normalarbeitsverhältnis, atypische Beschäftigung und der Prekaritätsbegriff In der Literatur bildet die negative Abgrenzung vom sogenannten Normalarbeitsverhältnis üblicherweise die definitorische Basis atypischer Beschäftigungsverhältnisse.2 Demzufolge kennzeichnen sich atypische Beschäftigungsverhältnisse dadurch aus, dass sie von einem oder mehreren zentralen Merkmal(en) des Normalarbeitsverhältnisses abweichen.3

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