Small Claims und effektiver Rechtsschutz.

Der Autor geht anlässlich der jüngsten Reformen zur Entlastung der Ziviljustiz der Frage nach, ob in Bagatellstreitigkeiten dem Verfassungsgebot nach einem effektiven Rechtsschutz für den Bürger noch ausreichend Rechnung getragen wird. Der deutsche Gesetzgeber hat in Zivilrechtsstreitigkeiten unter ? 600,00 u. a. die Berufung ausgeschlossen, stellt das Verfahren in das billige Ermessen des Richters und räumt ihm das Recht ein, im Urteil auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe zu verzichten. Da ca. 40% aller im Urteilsverfahren erledigten Zivilrechtsstreitigkeiten einen Streitwert unter ? 600,00 aufweisen, betreffen diese Einschränkungen keineswegs nur einen zu vernachlässigenden Teil der Zivilprozesse. In Südafrika hat das Ziel der schnellen und kostengünstigen Erledigung von Bagatellstreitigkeiten durch die Einführung besonderer »Small Claims Courts« besondere Berücksichtigung gefunden. Zudem existieren mit den Häuptlingsgerichten traditionelle Streitschlichtungsinstanzen, die sich der Akzeptanz der schwarzen Bevölkerung erfreuen und hauptsächlich mit der Erledigung von Bagatellstreitigkeiten befasst sind. Im Rahmen einer rechtshistorisch-rechtsvergleichenden Untersuchung werden daher das deutsche und das südafrikanische Rechtsschutzsystem in Bagatellsachen in ihrer Entwicklung, Ausgestaltung und praktischen Umsetzung miteinander verglichen, um mögliche Alternativen zum deutschen Bagatellverfahren aufzuspüren. Dabei war zu berücksichtigen, dass die sozio-ökonomischen und kulturellen Voraussetzungen beider Länder denkbar unterschiedlich sind. Während die Bevölkerung in Deutschland vergleichsweise wohlhabend und gut ausgebildet ist, leidet der Großteil der südafrikanischen Bevölkerung unter Massenarmut, hoher Arbeitslosigkeit und unzureichender Bildung. Dementsprechend müssen Gerichtsverfahren in Südafrika nahezu kostenlos und mündlich sein, um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Diese Anforderungen werden von den sogenannten »Small Claims Courts« erfüllt, in denen die Vertretung durch Rechtsanwälte zur Kostenersparnis ausgeschlossen ist und die Sachverhaltsermittlung informell durch den Richter erfolgt. Im Vergleich zu Südafrika verfügt Deutschland prinzipiell über ein sehr viel effizienteres Rechtsschutzsystem. Gleichwohl ist das überwiegend auch in Bagatellsachen durchgeführte schriftlich-mündliche Anwaltsverfahren zu teuer und zu aufwendig. Nach südafrikanischem Vorbild sollte daher darüber nachgedacht werden, die Rechtsanwälte in Bagatellsachen aus den Gerichtssälen zu verbannen oder zumindest die Anwaltskostenerstattung auszuschließen.