Smart Sanctions in der Europäischen Union.

Bei der Durchsetzung des Völkerrechts bedienen sich die Vereinten Nationen seit geraumer Zeit nicht nur der in Art. 41 Satz 2 der UN-Charta vorgesehenen Embargosanktionen gegen Staaten, sondern zunehmend auch sogenannter smart sanctions, d.h. gezielter Maßnahmen gegen einzelne Personen und Organisationen. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 sind derartige smart sanctions auch im Recht der Europäischen Union (EU) angekommen. Einerseits hat die EU bestehende Sanktionsregime der Vereinten Nationen stellvertretend für alle Mitgliedsstaaten unionsrechtlich umgesetzt, andererseits hat sie zunehmend auch autonome Sanktionsregime, insbesondere gegen kriminelle Eliten, geschaffen. Die Arbeit von Eva Lotte Stöckel bietet eine umfassende Darstellung sämtlicher von der EU erlassenen smart sanctions, die zahlreiche Fragen in Bezug auf ihre Transparenz, Rechtmäßigkeit und Effektivität aufwerfen. Dabei beschäftigt sich die Autorin insbesondere mit dem Entstehen neuer grundrechtlicher Gefährdungslagen im Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit. Ein besonderes Augenmerk widmet sie dem Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem des Europa- und Völkerrechts.

Eva Lotte Stöckel studierte von 1997-2003 Rechtswissenschaft an den Universitäten Passau, Rom (La Sapienza) und Köln und war während ihres Studiums als Mitarbeiterin von Prof. Avv. Diego Corapi tätig. Nach Ablegung ihres zweiten Staatsexamens im Mai 2006 mit Stationen bei der Europäischen Kommission und dem Auswärtigen Amt promovierte sie am Lehrstuhl von Prof. Dr. Joachim Vogel, RiOLG an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Seit 2009 ist sie als Rechtsanwältin für führende nationale und internationale Kanzleien tätig.