Softwarekauf und -weiterverkauf.

Ines Hantschel untersucht die zunehmende Unabhängigkeit des Softwarehandels von Datenträgern. Sie stellt die Einordnung der endgültigen Softwareüberlassung als Sachkauf in Frage und zeigt, dass sie zwar dem Kaufrecht unterliegt, jedoch bis zu drei Kaufgegenstände zu unterscheiden sind: Software als sonstiger Gegenstand, ein Nutzungsrecht und - nur bei der körperlichen Übertragung der Datenträger - Software als Sache. Aus urheberrechtlicher Sicht wird untersucht, ob auch der Weiterverkauf von Software ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zulässig ist, wenn der Erschöpfungstatbestand auf Online-Übertragungen nicht direkt anwendbar ist. Die damit einhergehenden Fragen liegen seit dem Vorlagebeschluss des BGH (Az: I ZR 129/08) dem EuGH vor. Für die Zulässigkeit der Online-Weiterübertragung ist eine Neuregelung erforderlich, die nach dem Vorschlag der Autorin u. a. ein Lizenzregister beinhalten könnte.

Ines Hantschel wurde am 27.09.1978 in Sangerhausen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat am OLG Bamberg und ein Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Sie ist seit 2006 Rechtsanwältin und nach Tätigkeiten in internationalen Wirtschaftskanzleien seit 2011 als Syndikusanwältin tätig.