Sollten die Entwicklungsländer im GATT (WTO) eine Sonderbehandlung erfahren?

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich VWL - Außenhandelstheorie, Außenhandelspolitik, Note: 1.3, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: 1947 waren 11 der 23 Vertragsländer des GATT Entwicklungsländer (EL). Heute im Jahr 2005 sind circa 100 der 147 Mitglieder der WTO Entwicklungsländer. Dabei belegt der starke Anstieg der teilnehmenden Entwicklungsländer die hohe Attraktivität des Abkommens bzw. der Organisation. Diese Attraktivität ist auch auf die vom GATT gewährten Sonderrechte für EL zurückzuführen. Im Folgenden soll nun erörtert werden, ob und in wie- fern diese Sonderbehandlung einen Nutzen für die EL stiften, und ob es für sie erstrebenswert ist, dass diese ihnen unter allen Umständen zugestanden werden. Kapitel 2 erklärt hierfür die Entstehung, die Bestandteile sowie die Prinzipien von GATT und WTO, und geht ausführlich auf die bestehenden Sonderrechte und ihre Hintergründe ein. In Kapitel 3 werden die wesentlichen Sonderrechte der EL auf ihren ökonomischen und politischen Nutzen hin untersucht. Eine Schlussfolgerung der zusammengetragenen Informationen erfolgt schließlich in Kapitel IV.

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