Sozialbericht und Betreuungsplanung
Autor: | Ansen, Harald Röh, Dieter |
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EAN: | 9783846213056 |
Auflage: | 002 |
Sachgruppe: | Recht |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 240 |
Produktart: | Gebunden |
Veröffentlichungsdatum: | 31.07.2025 |
Untertitel: | Eine Arbeitshilfe für die Betreuungspraxis |
Schlagworte: | Familienrecht Medizin / Recht, Kriminalität Privatrecht Sozialrecht Zivilgesetz Zivilrecht |
44,00 €*
Dieses Produkt erscheint am 31. Juli 2025
Im Vorfeld und während der rechtlichen Betreuung trägt die Sozialdiagnostik dazu bei, dass betreuungsbedürftige Menschen eine angemessene Unterstützung zur gesellschaftlichen Teilhabe erhalten: Die Betreuungsrechtsreform hat den Sozialbericht, der auf Basis der Sozialdiagnostik erstellt wird, weiter gestärkt. Die Begutachtung zur Erforderlichkeit einer Betreuung durch die Betreuungsbehörden erhält durch die Sozialdiagnostik eine Grundlage, die das gesamte Verfahren strukturiert und leitet. Zusätzlich sollte sozialdiagnostisches Wissen in der Betreuungsplanung (im Rahmen des Anfangs- und Jahresberichts) von den Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern eingesetzt werden. Die dialogisch angelegte Sozialdiagnostik trägt zur Umsetzung des Prinzips der Unterstützten Entscheidungsfindung durch entsprechende Methoden und Instrumente maßgeblich bei. Sie finden in diesem Werk eine verständliche und praxisorientierte Darstellung aller wesentlichen Aspekte der Erstellung und des Einsatzes eines Sozialberichts sowie eines Betreuungsplans. Alle relevanten konzeptionellen und methodischen Elemente werden - bezogen auf die besonderen Anforderungen im Betreuungswesen - erläutert. Die mit der Erstellung des Sozialberichts befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betreuungsbehörden sowie die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer erhalten mit diesem Werk viele praktische Arbeitshilfen: Zur Veranschaulichung und für den Einsatz in der Praxis sind z.B. Muster für Frage- und Diagnosebögen, Gesprächsleitfäden, Checklisten und Beispiele für die Ausgestaltung der Dokumente (Sozialbericht, Betreuungsplanung) enthalten. Berücksichtigt ist die Rechtslage nach dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (1.1.2023).