Sozialpädagogische Familienhilfe

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena, Veranstaltung: Arbeitsfelder der sozialen Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Sozialpädagogische Familienhilfe hat sich von einem ungesicherten Bereich der Jugendhilfe zu einem festen Bestandteil des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes entwickelt. Durch die Reform des Jugendhilferechts wurde eine präventiv orientierte Hilfe entwickelt, die sich mit der Familie als Ganzes auseinandersetzt. Sie wendet sich demnach an alle Familienmitglieder und versucht in vielerlei Hinsicht zu vermitteln: zwischen der Familie und Fremdpersonen, zwischen Familien und Institutionen, zwischen den Familienmitgliedern untereinander. Das bedeutet auch, dass SpFh versucht gemeinsam mit der Familie inner- und außerfamiliäre Ressourcen zu aktivieren. Im ersten Abschnitt wird die gesetzliche Grundlage der SpFh von mir eingehend betrachtet. Dabei wird es vor allem um die gesetzlich verankerten Rechte der Kinder, um die Aufgaben der Jugendhilfe und die Pflichten und Rechte der Eltern gehen. Der zweite Abschnitt befasst sich mit der Geschichte der SpFh. Dabei wird insbesondere auf die Zielgruppe geachtet. Genau diese Zielgruppe wird im folgenden Abschnitt näher untersucht. Hier soll es neben den herrschenden Familienformen vor allem um ökonomische Belastungen gehen. Weiterhin werden Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien erläutert. Um die Aufgabenstellung und die grundlegenden methodischen Aspekte der Arbeit geht es im folgenden Abschnitt. Neben der Aufgabenstellung und den Rahmenbedingungen wird es um die Stationen der Zusammenarbeit und den grundlegenden Methoden gehen, Der letzte Abschnitt beschäftigt sich mit den Grenzen und Widersprüchen innerhalb der SpFh. Hier werden von mir nur einige wenige herausgegriffen. Zum einen wird es um strukturelle Grenzen bezüglich Arbeitslosigkeit und Armut gehen, zum anderen um den Grundsatz der Freiwilligkeit. Auch werde ich eine Abgrenzung zwischen einer dem Wohl des Kindes nicht gewährleistende Erziehung und einer Kindeswohlgefährdung vornehmen. Dabei wird vorrangig die Thematik des sexuellen Missbrauchs in der Familie in Bezug auf die Professionalität und Zuständigkeit der Helfer aufgegriffen.

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