Sozialrecht als öffentliches Wirtschaftsrecht

'Sozialrecht als öffentliches Wirtschaftsrecht' klingt wie eine provokante Dissonanz. Es scheint so, als solle eines der letzten Refugien der Rechtsordnung, das einer anderen, solidarischen Eigenlogik verpflichtet ist, erobert werden: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Ihre Funktion kann sie nur erfüllen, weil es im Auftrag der Krankenkassen handelnde sog. Leistungserbringer gibt (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, pharmazeutische Unternehmen, Physiotherapeuten, Hebammen etc.), die Patienten mit Gesundheitsleistungen versorgen. Folge ist ein von Normen des öffentlichen Rechts geprägter hochregulierter 'Gesundheitsmarkt', auf dem die Freiheitsräume von Leistungserbringern aus 'sozialen' Gründen stark reduziert werden. Ausgehend von einer Neujustierung des grundrechtlichen Schutzes der Gesundheitsberufsfreiheit rekonstruiert Stephan Rixen Strukturen und Details im System der Leistungserbringung der GKV. Das 'gewährleistungsstaatliche' Sozialstaatsprinzip wird auf seine Bedeutung als strikt abhängige Variable des Freiheitsschutzes zurückgeführt. Dabei erweist sich das Leistungserbringerrecht zugleich als spezifisches Verwaltungsrecht, als besondere Materie des europäisierten öffentlichen Wirtschaftsrechts und als öffentliches Sozialwirtschaftsrecht.

ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht I an der Universität Bayreuth.

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