Sozialstaatliche Gesichtspunkte der Besteuerung nach Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs.1 GG

Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 2,0, FOM Hochschule für Oekonomie und Management gemeinnützige GmbH, Hochschulstudienzentrum Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Grundgesetz bildet den gesellschaftlichen Rahmen für das Zusammenleben der Bürger in der Bundesrepublik Deutschland. Betrachtet man das Grundgesetz genauer, so kristallisiert sich die starke Verankerung des Sozialstaates heraus. Mit dem Gedanken des Sozialstaates soll die soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit aller angestrebt werden. Dies sollte sich auch in der Besteuerung der Bürger nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip widerspiegeln, doch erweist sich das als problematisch und wird noch heute in den Medien erörtert. Daher stellt sich die Frage, inwieweit das Steuersystem der Bunderepublik Deutschland auf die Sozialstaatlichkeit nach Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 GG abgestimmt ist. Das Steuerrecht ist eines der Bereiche, in dem die Fehlinterpretation des Sozialstaates am deutlichsten zu erkennen ist. Die Steuern dienten ursprünglich als Mittel der Staatsfinanzierung und sind die Haupteinnahmequelle des Staates. Die starke Verankerung des Sozialstaates im GG hat jedoch einen erheblichen Einfluss auf die Staatsziele. So soll die Erhebung der Steuern nicht nur dem Fiskalzweck dienen, sondern auch als Nebenzweck den Lenkungs- und Umverteilungszweck. Die entstehende Problematik ist die daraus resultierende Wirkung des Lenkungs- und Umverteilungszweckes in Verbindung mit der Sozialstaatlichkeit.