Special Purpose Entities in deutschen Konzernabschlüssen. Erste empirische Befunde

Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Bayreuth (Lehrstuhl für Internationale Rechnungslegung), Veranstaltung: Master-Seminar Internationale Rechnungslegung, Sprache: Deutsch, Abstract: Zielsetzung dieser Arbeit ist es, die nunmehr anzuwendenden regulatorischen Anforderungen von IFRS 10 und 12 theoretisch und empirisch darzustellen. Neben den Grundlagen soll insbesondere die Erfassung von Zweckgesellschaften im Anhang des Konzernabschlusses dargestellt werden. Hierfür werden zunächst die Merkmale und Einsatzmöglichkeiten von Zweckgesellschaften erläutert und im Anschluss die Bilanzierungsvorschriften beschrieben. Darauf aufbauend erfolgt eine empirische Analyse der Konzernabschlüsse der DAX und MDAX Unternehmen, in welcher die Auswirkungen der Regeländerungen sowie die Bedeutung von Zweckgesellschaften dargestellt werden sollen. Für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2014 haben EU-Unternehmen das neue Konsolidierungspaket ¿ bestehend aus den International Financial Reporting Standards (IFRS) 10, 11 und 12¿verpflichtend für die Erstellung des Konzernabschlusses anzuwenden. Die neuen Standards lösen u. a. die in der Vergangenheit stark kritisierten Vorschriften des International Accounting Standard (IAS) 27 Konzern- und separate Abschlüsse sowie die für Zweckgesellschaften ergänzenden Vorschriften nach dem Standing Interpretation Committee (SIC) 12 Konsolidierung¿Zweckgesellschaften ab. Im Zusammenhang mit den geänderten Regelungen wurde u. a. die Möglichkeit zur Umgehung der Einbeziehung von sog. Zweckgesellschaften in den Konzernabschluss sowie die gegenseitigen Verwerfungen der beiden Standards erheblich kritisiert. Durch diese Off-Balance-Sheet-Finanzierung werden Vermögensgegenstände bzw. Schulden und somit erhebliche Risiken nicht aus den Konzernabschlüssen ersichtlich. Banken, aber auch viele andere Konzernunternehmen, nutzten Zweckgesellschaften u. a., um risikobehaftete bzw. ausfallgefährdete Kredite und Forderungen nicht in ihrer Bilanz abbilden zu müssen, wodurch große Risiken nicht ersichtlich waren. Durch Finanzierungs- und Ausfallzusagen der Banken wurden die nicht abgebildeten Risiken während der Finanzmarktkrise jedoch zurückgeholt und waren weiterhin fällig. Zweckgesellschaften sind in der Unternehmenswelt zum Teil derart komplex ausgestaltet, dass eine konsistente Beurteilung der Einbeziehung zum Konsolidierungskreis nicht immer eindeutig ist. Um der grundlegenden Konzeption der IFRS-Rechnungslegung zur Bereitstellung sämtlicher entscheidungsnützlicher Informationen gerecht zu werden und vor dem Hintergrund der immer zunehmenderen Globalisierung, war eine Überarbeitung der Konsolidierungsvorschriften notwendig.

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