Staatenhaus und Halbsenat

Magisterarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Universität Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Die Verfassunggebende Versammlung wird eine demokratische Verfassung ausarbeiten, die für die beteiligten Länder eine Regierungsform des föderalistischen Typs schafft, die am besten geeignet ist, die gegenwärtig zerrissene deutsche Einheit schließlich wieder herzustellen, und die Rechte der beteiligten Länder schützt, eine angemessene Zentralinstanz schafft und die Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten enthält.' Aufgrund dieser im ersten der Frankfurter Dokumente enthaltenen Maßgabe der Alliierten trat am 1. September 1948 in Bonn der Parlamentarische Rat zusammen, um für die deutschen Länder der drei westlichen Besatzungszonen eine föderalistische Verfassung auszuarbeiten. Schon vor Arbeitsbeginn des Rates wurde deutlich, daß dem Verfassungsabschnitt, der die Ausgestaltung des Föderalismus bestimmte, eine besondere Bedeutung zukommen würde. Und wirklich gehörten die späteren Grundgesetzartikel 50 bis 53 zum Bundesrat schon bei den Verfassungsberatungen zu 'den umstrittensten Teilen des Grundgesetzes'. Der Streit drehte sich dabei um die zukünftige Gestalt der Länderkammer, die als Bundesrat oder als Senat konstituiert werden konnte. Beide Prinzipien hatten ihre entschiedenen Anhänger, ohne daß sich zunächst eines der beiden durchsetzen konnte. Keine Konstruktion schien eine Mehrheit bekommen zu können. Auf der Suche nach einem Kompromiß entwickelten die Fraktionen sowie einzelne Abgeordnete eine Reihe von Mischkonzeptionen, die eine wachsende Zahl von Befürwortern hinter sich vereinen konnten. Zwar kam es nie zur Einigung auf ein konkretes Modell, trotzdem stand eine gemeinsame Idee hinter allen Konzepten. 'Wenn zwei derartige Auffassungen sich schroff gegenüberstehen, so liegt es nahe, daß vermittelnd ein weiterer Vorschlag zum Ausdruck gekommen ist, ein Gedanke, der das Für und Wider beider Systeme reiflich abwägt und versucht, das Beste und Wertvollste aus ihnen zu einem Vermittlungsvorschlag zu vereinigen.' Damit sollte eine möglichst breite Zustimmung zum Grundgesetzentwurf unter den Abgeordneten erreicht werden. Obwohl alles darauf zuzulaufen schien, konnte sich durch eine überraschende Wende letztlich doch keines der gemischten Modelle durchsetzen. Das nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen erstellte Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland enthielt wiederum den - für Deutschland fast schon traditionellen - Bundesrat. Mit der Verabschiedung der Verfassung am 8. Mai 1949 endete die Arbeit des Parlamentarischen Rates.

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