Staatenimmunität Deutschlands in der Welt (nach dem II. Weltkrieg)

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Die Internationalität des Grundgesetzes, Sprache: Deutsch, Abstract: Einführung Die Staatenimmunität Deutschlands bestimmt sich wie die Staatenimmunität aller Staaten nach den Regeln des allgemeinen Völkerrechts. Primäre Voraussetzung der Immunität ist die Souveränität des Staates. In der vorliegenden Arbeit soll die Staatenimmunität Deutschlands, die sich spätestens seit dem 3. Oktober 1990 nicht von der Immunität anderer souveräner Staaten der Staatengemeinschaft unterscheidet beleuchtet werden. Vorgestellt werden, als Ausfluss der Souveränität die verschiedenen Wirkungskreise der Immunität. Den Abschluss bilden Fälle ausländischer Gerichte gegen die BRD und deren Rechtmäßigkeit im Spiegel des Völkerrechts.