Staatensouveränität und individuelle Strafgerichtsbarkeit in den internationalen Beziehungen - das Beispiel des internationalen Strafgerichtshofs und der Politik der USA

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: USA, Note: 1,3, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Veranstaltung: Hauptseminar II: Macht und Ohnmacht der Vereinten Nationen Dozent, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) am 17. Juli 1998 durch die Verabschiedung des Römischen Status wurde der Grundstein für eine ständige internationale Strafgerichtsbarkeit geschaffen. Die Errichtung dieser Gerichtsbarkeit fügt einen neuen Baustein in ein System der Internationalen Beziehungen ein, das maßgeblich geprägt ist durch das Prinzip der Staatensouveränität. Seinen Ausdruck findet dieses System greifbar vor allem in der geltenden Ordnung und Praxis des Völkerrechts. Die klassische Völkerrecht beschränkte sich im Wesentlichen darauf, explizit zwischenstaatliche Beziehungen zu regeln. Trotz der Einschränkungen der staatlichen Souveränität, die auch in der VN-Charta schon enthalten sind, wurde in der rechtlichen Ausgestaltung des Wechselverhältnisses der Prinzipien 'gleiche Souveränität' und 'souveräne Gleichheit' - und noch mehr in der politischen Praxis - die Souveränität des Einzelstaates betont. Dies erscheint zunächst selbstverständlich - ist es doch eine geschichtlich gewachsene Situation, in der sich Nationalstaaten zu einem System wechselseitiger Verbindungen zusammenschließen. Ein kritischer Punkt dieses Systems war jedoch stets die Frage der Durchsetzung der völkerrechtlichen Normen, der politischen Praxis angesichts mancher Staaten, die 'souveräner' waren als andere. Ein Thema dieser Arbeit wird also die politische Praxis eines solchen Staates - der USA - gegenüber neuen Tendenzen in der völkerrechtlichen Ordnung, wie der Etablierung des IStGH, sein. Das 'moderne Völkerrecht' steht nach herrschender Auffassung zusätzlich vor der Aufgabe, Angelegenheiten der Staatengemeinschaft als Ganzes zu schützen. Immer mehr Normen wurden kodifiziert und angewendet, die dem Schutz von Gemeinschaftsinteressen der Staaten dienen. Die wichtigste Tendenz in diesem Bereich war im 20. Jahrhundert und insbesondere in den letzten Jahrzehnten die Individualisierung der Internationalen Ordnung6: das Wohl des einzelnen Menschen, als Ausdruck des Wohles der Menschheit, kommt in Zeiten der Neudefinition von Staatlichkeit durch Globalisierung immer mehr in den Blickpunkt. Internationalen Organisationen und Regimes kommt die Aufgabe zu, politische Regulierung rechtlich zu verankern, also die Entwicklung von Governance-Strukturen zu etablieren und zu ihrer Durchsetzung die Rahmenbedingungen zu schaffen. Eine besonders wichtige Rolle spielen dabei die Internationale Strafgerichte. [...]