Staatenverantwortlichkeit für Schäden an der biologischen Vielfalt

Die Arbeit untersucht das völkerrechtliche Umwelthaftungsrecht im Bereich des Schutzes der biologischen Vielfalt umfassend und bietet Lösungsansätze für grundlegende Anwendungsschwierigkeiten. Schäden an der biologischen Vielfalt entstehen oft, ohne dass ein klassisches völkerrechtliches Delikt vorliegt, Schäden werden verursacht von Privaten, treten außerhalb staatlicher Hoheitsbereiche oder im eigenen Hoheitsbereich auf. Die Arbeit bietet daher neben einer Betrachtung umweltvölkerrechtlicher Verträge und der Reichweite von Wiedergutmachungspflichten für Umweltschäden die Untersuchung von Geltung und Reichweite des sog. Schädigungsverbots, sowie einer möglichen Geltendmachung durch sog. Drittstaaten auf Grundlage des erga omnes-Charakters der Bestimmungen zum Schutz der biologischen Vielfalt. Die Arbeit berücksichtigt dabei auch jüngere Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs, insbesondere im Fall Pulp Mills on the River Uruguay sowie auch den ITLOS Case No. 17.