Staatliche Information über lebensmittelrechtliche Beanstandungen während laufender Verfahren.

Die Untersuchung nimmt sich der Problematik der amtlichen Informationstätigkeit bezüglich lebensmittelrechtlicher Beanstandungen während laufender Verfahren an. Zunächst legt der Autor dar, dass identifizierende amtliche Informationsakte einen Eingriff in Grund- und Konventionsrechte darstellen, weshalb sie auf einer formell-gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fußen müssen. Sodann zeigt er auf, welche Ermächtigungsgrundlagen hierfür in Betracht kommen, und erörtert, welche dieser Vorschriften sich - unter Einbeziehung der Gesetzgebungskompetenzen - konkurrenzrechtlich durchsetzen. Im Anschluss beleuchtet der Autor in materieller Hinsicht die Bedeutung der Unschuldsvermutung für derartige Informationsakte in der speziellen Situation des laufenden Verfahrens. Diese verbietet nach seiner Auffassung bei folgenorientierter Betrachtung identifizierende amtliche Informationsakte vor rechtskräftigem Verfahrensabschluss. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn eine Gesundheitsgefahr auszumachen ist.

Alexander Merschmann studied law at the Christian-Albrechts-University in Kiel. After that he worked as a Research Assistant at the Chair of Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. (Cambridge). After a legal clerkship in Schleswig-Holstein and Berlin he passed the Second State Examination. Since July 2017 he is working as a judge at the administrative court in Schleswig. In July of 2018 he obtained his doctoral agree.