Staatliche Verhaltenspflichten im völkerrechtlichen Katastrophenfall.

Schwere (Natur)Katastrophen können vom betroffenen Staat häufig nicht autonom bewältigt werden. Die Arbeit untersucht, welche völkerrechtlichen Verhaltensanforderungen im Katastrophenfall für den betroffenen Staat sowie die Staatengemeinschaft gelten. Fremdstaatliche Katastrophenhilfe bedarf danach stets der Zustimmung des betroffenen Staates. Vorbehaltlich regionaler, bilateraler oder bereichsspezifischer multilateraler Abkommen kann eine Hilfeleistungspflicht fremder Staaten de lege lata indes nur bei gravierenden Großkatastrophen mit Opferzahlen im hohen fünfstelligen Bereich oder wirtschaftlichen Schäden im Milliardenbereich angenommen werden. Die Hilfspflicht unterliegt dabei zudem einem mitteilungspflichtigen Kapazitätsvorbehalt. Bei der praktischen Durchführung von Katastrophenhilfe müssen die hilfeleistenden Staaten eine Reihe völkergewohnheitsrechtlich anerkannter Modalitäten beachten, u.a. nach Vorgaben der UN-Völkerrechtskommission.

Anna-Katharina Hübler studierte als Stipendiatin der Studienstiftung des Deutschen Volkes von 2006-2012 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Völkerrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und dem Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (Heidelberg). Anschließend promovierte sie als Stipendiatin der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit sowie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für öffentliches Recht (Abt. 2: Völkerrecht und Rechtsvergleichung) bei Prof. Dr. Silja Vöneky an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Von 2015-2017 absolvierte Anna-Katharina Hübler ihren juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Karlsruhe.