Staatsschutzgesetzgebung im Zeitalter des Absolutismus,
Autor: | Jost, Ekkehard |
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EAN: | 9783428090907 |
Sachgruppe: | Recht |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 250 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 26.05.1998 |
Untertitel: | dargestellt am Beispiel Brandenburg-Preußens in der Zeit von 1640 bis 1786. |
Schlagworte: | Brandenburg (Land) / Geschichte, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft Rechtsgeschichte Verfassungsgeschichte |
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Aufgabenstellung des vorliegenden Bandes ist die Untersuchung der so bezeichneten »Staatsschutzgesetzgebung« in einem der bedeutendsten Territorialstaaten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation; Untersuchungszeitraum ist das Zeitalter des Absolutismus. Nach der Begründung der zeitlichen Eingrenzung folgt die Definition des Begriffes der »Staatsschutzgesetzgebung« für den Untersuchungszeitraum. Weil die Darstellung im wesentlichen auf einer Auswertung der Primärquellen beruht, wird daran anschließend kurz auf die Gesetzgebungspraxis der damaligen Zeit eingegangen. In sieben Kapiteln werden dann die einzelnen Gebiete der Staatsschutzgesetzgebung selbst dargestellt, wobei zunächst die sogenannten »klassischen« Bereiche wie das »Majestätsverbrechen«, die »innere Sicherheit«, die »Versammlungsfreiheit« und »Zensur«, sowie das Paßwesen und die Auswanderung abgehandelt werden. In einem weiteren Sinne ebenfalls unter dem Begriff der Staatsschutzgesetzgebung zu subsumieren, wird dann noch auf die Gesetzgebung eingegangen, welche die Juden als Bevölkerungsgruppe und die Wirtschaft betraf. Als Ergebnis der Untersuchung läßt sich festhalten, daß der absolutistische Staat sich und seine Institutionen durch vielfältige legislatorische Maßnahmen zu schützen versuchte, welche die unterschiedlichsten Lebensbereiche erfaßten. Der Gesetzgeber war dabei der Wohlfahrtsförderung und dem Fürsorgegedanken gegenüber seinen Untertanen verpflichtet. Bedingt durch die Konsolidierung der landesherrlichen Staatsmacht im Innern kam es zu einer Gesetzgebungskompetenzverlagerung und einer Verdichtung der Staatstätigkeit, wodurch es dem absolutistischen Gesetzgeber möglich war, in fast sämtliche Lebensbereiche seiner Untertanen durch Gesetze wohlfahrtsfördernd und lenkend einzugreifen.