Stadtrechtsfamilien im Mittelalter
Autor: | Lauer, Alexander |
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EAN: | 9783346129499 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Geschichte |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 32 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 17.03.2020 |
Untertitel: | Erscheinungsformen und Bedeutung |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Weltgeschichte - Altertum, Note: 1,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Seminar für Mittelalterliche Geschichte), Veranstaltung: Proseminar: Die mittelalterliche Stadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Stadtrecht hat in der Forschung große Aufmerksamkeit erfahren, sodass die mittelalterliche deutsche Stadt bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts fast ausschließlich über ihr besonderes Recht definiert wurde. Dies hat sich inzwischen zugunsten eines differenzierten, viele verschiedene Aspekte würdigenden Ansatzes geändert. Dennoch muss das Stadtrecht als deutliches Merkmal der Abgrenzung der Stadt vom Umland eine herausgehobene Bedeutung behalten. Diese Bedeutung hatte es aber nicht nur in der Stadt seiner ursprünglichen Geltung. Auch für Auswärtige gab es einen Anknüpfungspunkt, der es ihnen ermöglichte, rechtlichen Rat in einer fremden Stadt einzuholen. Will man diesen Anknüpfungspunkt bestimmen, kommt man nicht umhin, sich mit einem Phänomen zu befassen, das die heutige Stadtrechtsforschung ¿Stadtrechtsfamilien¿ nennt. Daher soll zunächst versucht werden, eine möglichst allgemeine Bestimmung des Begriffs ¿Stadtrechtsfamilie¿ vorzunehmen, woran sich eine kurze Aufstellung der wichtigsten Stadtrechtsfamilien und ihrer Verbreitungsgebiete anschließen wird. Daraufhin ist auf die Gründe, Verfahren und Voraussetzungen ihrer Entstehung und Ausbreitung einzugehen. Als dritter Punkt sollen die Verfahrensformen, in denen die rechtlichen Beziehungen zwischen den Städten zu Tage traten, und die Begriffe, die die Forschung dafür geprägt hat, erörtert werden. Hierbei werden zumeist die Stadtrechtsfamilien von Lübeck und Magdeburg als Beispiele herangezogen. Schließlich ist noch die Bedeutung der Stadtrechtsfamilien zu diskutieren.