Standards für die Behandlung im Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 StGB

Menschen, die infolge einer schwerwiegenden psychischen Störung straffällig geworden sind und infolge dieser Störung weiterhin gefährlich sind, können zur Besserung und Sicherung in den Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 des Strafgesetzbuches (StGB) untergebracht werden. In Deutschland werden gegenwärtig etwa 9000 Patienten in Kliniken für forensische Psychiatrie und Psychotherapie auf Grundlage des § 63 StGB und in Entziehungsanstalten auf Grundlage des § 64 StGB stationär behandelt. Die Behandlung der Patienten im Maßregelvollzug ist länderrechtlich geregelt, sodass sich die Rahmenbedingungen der Behandlung in den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Während für die Erstellung von Gutachten zur Schuldfähigkeit und zur Legalprognose bereits Mindestanforderungen publiziert worden sind, liegen konsentierte Standards für die Behandlung im psychiatrischen Maßregelvollzug bislang nicht vor. Vor diesem Hintergrund beauftragte die DGPPN 2014 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe damit, fachliche Standards für die Behandlung in der forensischen Psychiatrie zu erarbeiten. Dabei sollten die rechtlichen, ethischen, strukturellen, therapeutischen und prognostischen Standards nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft beschrieben werden. Nach dreijähriger Bearbeitungsphase wurden die Ergebnisse der interdisziplinären Arbeitsgruppe im Frühjahr 2017 vorgelegt und vom Vorstand der DGPPN konsentiert. Die Standards für die Behandlung im psychiatrischen Maßregelvollzug wollen eine Diskussion anstoßen mit dem Ziel, die Behandlungsbedingungen zu vereinheitlichen und fachlich begründete Empfehlungen zu verankern.

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