Standorterhaltung und Arbeitskampf.

Klaus Olschewski befasst sich in der vorliegenden Dissertation mit dem Phänomen des Standortarbeitskampfes. Ziel der Arbeit ist es, zu untersuchen, innerhalb welcher Grenzen es mit nationalem und europäischem Recht vereinbar ist, wenn Gewerkschaften zur Verhinderung oder zur sozialen Abmilderung einer Standortverlagerung streiken. Zugleich werden Überlegungen angestellt, welche rechtliche Handhabe dem Arbeitgeber zur Abwehr zur Seite steht und wie Standortdrohungen arbeitskampfrechtlich einzuordnen sind. Auf diesem Wege soll ein Beitrag zur Klärung der vielfältigen Rechtsfragen verfassungs-, arbeitskampf-, betriebsverfassungs-, und europarechtlicher Natur geleistet werden, die im Zusammenhang mit dem Standortarbeitskampf als neuartiger Erscheinungsform bis heute kontrovers diskutiert werden. Im Kern soll herausgestellt werden, welches Maß an Verhandlungsdruck bei Standortkonflikten ausgeübt werden darf und erduldet werden muss, um so Maßstäbe zur Beurteilung von Standortarbeitskämpfen zu entwickeln. Diese Ergebnisse sollen zudem als Grundlage dienen, die Zulässigkeit eines Arbeitskampfes aus Anlass sonstiger Umstrukturierungsvorhaben mit Entlassungsfolgen zu beurteilen, bei dem sich ebenfalls die Notwendigkeit einer zeitnahen Umsetzung aus Sicht des Unternehmers und das Interesse der Arbeitnehmerschaft an möglichst umfangreicher Kompensation gegenüberstehen.

Klaus Olschewski, geboren 1981, studierte von 2000 bis 2006 Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Er legte im Februar 2006 die Erste juristische Staatsprüfung ab und nahm im Anschluss daran sein Promotionsstudium an der Universität Bonn auf. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er am Landgericht Bonn und legte im April 2012 die Zweite juristische Staatsprüfung ab. Promotionsbegleitend arbeitete der Autor zunächst als juristischer Mitarbeiter in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Köln im Bereich des Gesellschaftsrechts. Von 2007 bis Mitte September 2012 war er sodann als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn tätig. Im Anschluss daran hat er eine Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer überörtlichen, wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei im Fachbereich Arbeitsrecht aufgenommen.