Sterbehilfe bei Cyborgs

Darf ein in den Körper implantierter Cardioverter-Defibrillator auf Wunsch des Patienten straflos ausgeschaltet werden? Claudia Stühler analysiert die Auswirkungen des Einsatzes neuer mikromedizinischer Technologien im Körper des Menschen auf die tradierte Sterbehilfedogmatik unter besonderer Berücksichtigung des Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben. Dabei nimmt sie ihren Ausgangspunkt in technikphilosophischen und sozialwissenschaftlichen Vorüberlegungen. Den Schwerpunkt der strafrechtsdogmatischen Analyse bildet sodann die Frage, ob die Deaktivierung eines implantierten technischen Assistenzsystems als rechtmäßiger Behandlungsabbruch qualifiziert werden kann. Es zeigt sich, dass die fortschreitende Selbsttechnisierung des Menschen die körperlichen Verfügungsschranken zunehmend unter Legitimationsdruck setzt.

Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Università degli studi di Verona (Italien); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Grundlagen des Rechts und Life Sciences-Recht der Universität Basel; 2019 Forschungsaufenthalt an der Universität Oxford; 2021 Promotion (Basel); Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin.

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