Sterbehilfe. Medizinische, rechtliche und ethische Aspekte
Autor: | Bingöl, Hazan |
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EAN: | 9783668912649 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Sachbücher/Philosophie, Religion |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 24 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 27.05.2019 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Ethik, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: Ethikorientiertes Management, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema Sterbehilfe ist seit vielen Jahren ein Teil der Medizin, aber dennoch gibt es gespaltene Meinungen hierzu. Demnach hat das Thema ein hohes Diskussionspotential und wird in den Medien aufgegriffen. Alleine durch das eingeben des Begriffes ¿Sterbehilfe¿, bietet uns die Suchmaschine Google, innerhalb von wenigen Sekunden circa 1.530.00 Treffer an. Jedoch ist diese hohe Summe nicht verwunderlich, da es viele verschiedene Ansichtsweisen zu diesem Thema gibt. Eines der bekanntesten Ansichten zu diesem Thema ist die Meinung des deutschen Arztes Christoph Wilhelm Hufeland (¿ 25.08.1836 Berlin): ¿Das Leben des Menschen zu erhalten und womöglich zu verlängern, das das höchste Ziel der Heilkunst. Jeder Arzt hat geschworen, nichts zutun, wodurch das Leben eines Menschen verkürzt werden könnte. Wenn ein Kranker von unheilbarem übel gepeinigt wird, wenn er sich selbst den Tod wünscht, wenn Schwangerschaft Krankheit und Lebensgefahr erzeugt, wie leicht kann da selbst in der Seele des Besseren der Gedanke aufsteigen: Sollte es nicht erlaubt sein, ja sogar Pflicht sein, jenen Elenden etwas früher von seiner Bürde zu befreien? Ob das Leben des Menschen Glück oder Unglück sei, ob es Wert habe oder nicht, dies geht den Arzt nichts an!¿. Er war davon überzeugt, dass es die höchste ärztliche Pflicht ist, das Leben eines Menschen so lange es ging zu erhalten und keine Maßnahmen zu ergreifen, welche das Leben des Menschen verkürzen oder sogar beenden könnten. Hierbei sollte die Einstellung des Patienten zum Leben keine Rolle spielen.