Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Lehrenden und Vortragenden

Fachbuch aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (Institut für Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: -, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Vergnügen an Veränderungen ist dem Menschen bleibend eigen.' Nirgendwo wird dieses klassische Dogma so deutlich erkennbar wie im Steuerrecht. Keine Berufsgruppe bekam den Strom sich ändernder Rechtsauffassungen in den letzten Jahren dabei so besonders zu spüren wie jene der Lehrenden und Vortragenden an Universitäten, Fachhochschulen und Nicht-Erwachsenenbildungseinrichtungen. Wurde diese Personengruppe vormals (mit all den Unwägbarkeiten, die eine wechselnde steuer- bzw. sozialversicherungsrechtliche Qualifizierung mit sich bringt) abwechselnd als 'freiberuflich' tätig bzw. als 'abhängig' beschäftigt klassifiziert, so sollte ihre Rechtsstellung als 'echter Dienstnehmer' durch die, im Rahmen des BudBG 2001 neu eingeführte Generalnorm grundsätzlich fest verankert werden. Herausragender Bedeutung kommt dabei der nur prinzipiellen Anwendbarkeit der Rechtsnovelle zu, die eine Fülle an - im Steuerrecht ohnehin hinlänglich bekannten - Ausnahmen von der Regel schon erkennen lässt. Ziel der vorliegenden Arbeit soll es daher sein, eine möglichst systematische, nachvollziehbare und theoretisch fundierte Darstellung der für Lehrende/Vortragende bestehenden Regelungsgefüge zu geben, ohne dabei den notwendigen, kritischen Fokus zu vernachlässigen. Um eine abgerundete Gesamtbetrachtung ermöglichen zu können, müssen nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Verzahnungen und bestehender Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Rechtsbereichen dabei sowohl einkommens- und umsatzsteuerliche Aspekte, als auch sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Regelungen jeweils im Konnex zueinander in die Betrachtung mit einbezogen werden, worin die Hauptleistung dieser Arbeit anzusehen ist. Ausgehend von einer bewusst ausführlich gehaltenen Skizzierung grundlegender Begriffe, auf die im Verlauf der Arbeit mehrmals zurückgegriffen wird und deren klare Abgrenzung von einander weitreichende Konsequenzen nach sich zieht, bildet den Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit eindeutig die Klassifizierung der Lehr- bzw. Vortragstätigkeiten innerhalb der einzelnen Rechtsbereiche, wodurch Gemeinsamkeiten aufgezeigt, widersprüchliche Regelungen herausgearbeitet sowie sich dadurch ergebende Kritikpunkte systematisch dargestellt werden können, die, um den Überblick zu wahren, immer sofort am Ende des jeweiligen Abschnitts aufgezeigt werden.