Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich das Ziel gesetzt, die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) bis zum Jahr 2010 auf 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) anzuheben. Deutschland liegt mit einem Anteil der FuE-Aufwendungen von 2,54% des BIP unter der geforderten 3%-Marke. Zur Erreichung des Lissabon-Ziels führt die EU-Kommission eine steuerliche Breitenförderung von FuE als wichtige Maßnahme an. In Deutschland existieren im Gegensatz zur Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten sowie zu bedeutsamen Drittstaaten keine speziellen steuerlichen Maßnahmen zur FuE-Förderung. Die Arbeitsgruppe "Steuerliche FuE-Förderung" der Forschungsunion Wirtschaft - Wissenschaft prüft in diesem Bericht, ob, inwieweit und mittels welcher Instrumente auch in Deutschland eine direkte steuerliche FuE-Förderung in Erwägung gezogen werden kann. Als Ergebnis werden konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung einer steuerlichen FuE-Förderung in Deutschland entwickelt.

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