Steuerliche Probleme bei Dreieckssachverhalten unter Doppelbesteuerungsabkommen

Inhaltsangabe:Problemstellung: Ein internationaler Dreieckssachverhalt liegt vor, wenn bestimmte Einkünfte gleichzeitig der nationalen Besteuerungshoheit von drei Staaten unterworfen werden. Die OECD zählt sogenannte „Triangular Permanent Establishment Cases“ zu den „typischen Dreieckssachverhalten“. Dabei geht es um die Besteuerung ausländischer Betriebsstätten, die passive Einkünfte aus einem Drittstaat beziehen und ihnen zugerechnet werden. Eine solche Konstellation ist mit steuerlichen Problemen hinsichtlich Quellensteuerreduktion sowie der Anwendung des Methodenartikels (Art. 23 OECD-Musterabkommen) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Betriebsstättenstaat und Ansässigkeitsstaat des Stammhauses verbunden. Die Grundproblematik der sogenannten „Triangular Dual Residence Cases“ basiert auf der steuerlichen Ansässigkeit von Kapitalgesellschaften. Die Doppelansässigkeit von Mutter- und/oder Tochtergesellschaft schafft abkommensrechtliche Überschneidungen von bestehenden Abkommen zwischen den beteiligten Staaten bezüglich der Quellenbesteuerung und/oder der Besteuerung durch Ansässigkeitsstaaten von passiven Einkünften. Steuerliche Probleme können auch bei internationalen Personengesellschaften auftreten, deren Gesellschafter in einem anderen als dem Sitzstaat der Personengesellschaft ansässig sind, während die Personengesellschaft quellensteuerbelastete Einkünfte aus Drittstaaten bezieht. Entscheidend ist dabei die Qualifikation der Personengesellschaft entweder als transparente Einheit, deren erzielte Einkünfte anteilig ihren Gesellschaftern zugerechnet werden und von diesen zu versteuern sind, oder als Steuerrechtssubjekt, welche der eigenen, selbständigen Besteuerung wie juristische Personen durch den Sitzstaat der Gesellschaft unterliegen, während die Gesellschafter nur bei Gewinnausschüttungen oder Leistungsentgelten besteuert werden können. Da die jeweilige Qualifikation der Personengesellschaft zu unterschiedlichen Behandlungen im nationalen Recht sowie im Abkommensrecht führt, kommt es bei unterschiedlichen Qualifikationen durch die beteiligten Länder leicht zu Doppel- bzw. Dreifachbesteuerungen. Die besondere abkommensrechtliche Problematik der Dreieckssachverhalte liegt also darin, dass auf einen solchen Sachverhalt Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden sind, die zwischen einzelnen Staaten auf bilateraler Basis geschlossen werden. Neben den Besteuerungsrechten der beiden Vertragsstaaten wird auch ein Besteuerungsrecht eines [...]