Steuern in der psychotherapeutischen Praxis

Psychotherapeuten, gleich ob sie selbständig sind oder in Anstellung arbeiten, haben besondere Regeln bei der steuerlichen Erklärung ihrer Einkünfte zu beachten. Selbständige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gelten aus steuerlicher Sicht als Unternehmer und müssen neben der Einkommensteuer auch Vorschriften zur Gewinnermittlung, zur Umsatz- und Gewerbesteuer beachten. Angestellten Psychotherapeuten bieten sich eine Reihe berufsspezifischer Abzugsregeln an, um ihre Einkommensteuerschuld zu verringern.

Das Werk umfasst die wichtigsten steuerlichen Regeln und Gestaltungsmöglichkeiten für die in eigener Praxis tätigen sowie angestellten Psychotherapeuten. Dies schließt alle Lebensphasen einer psychotherapeutischen Praxis ein: den Erwerb oder die Gründung einer Praxis, den laufenden Praxisbetrieb ebenso wie die Kooperation oder den Verkauf der Praxis. Neben der Einkommensteuer wird dabei auch auf Aspekte der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer eingegangen.

Der Schwerpunkt liegt auf den aktuell von niedergelassenen oder angestellten Psychotherapeuten zu beachtenden steuerlichen Rahmenbedingungen ihrer beruflichen Tätigkeit. Die Berufsangehörigen erhalten Hilfestellung bei der Erfüllung ihrer Erklärungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt. Darüber hinaus sollen Anregungen für das Gespräch mit dem Berater bei steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten einzelner Sachverhalte vermittelt werden.



Thomas Walter Karch, Dipl.-Kfm, ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.). Studium der Betriebswirtschaftslehre in Saarbrücken und Köln. Schwerpunkte seiner beruflichen Tätigkeit liegen u. a. in der betriebswirtschaftlichen, finanziellen und steuerlichen Betreuung von heilberuflich tätigen Freiberuflern. Gründer der VPMED Kuhnert, Vloet & Partner mbB, die ausschließlich Heilberufler und Kooperationen von Heilberuflern umfassend berät. Seit 2020 als Praxisberater selbständig tätig.