Steuerstrafrecht - Kommentar

Der direkte Zugang zum Steuerstrafrecht. Verständlich, klar, tiefgründig, aktuell. Immer auf dem Stand der neuesten Rechtsprechung. Das Steuerstrafrecht ist aus der Praxis der Strafverteidigung nicht mehr hinwegzudenken. Als Strafverteidiger*in wird man durch das Steuerstrafrechtsmandat aber vor ganz besondere Herausforderungen gestellt, beispielsweise durch die strengeren Regelungen des Rechts zur Selbstanzeige. Dabei lässt sich das Steuerstrafrecht nicht allein mit dem klassischen Werkzeugkasten der Strafrechtler*innen bearbeiten. Vielmehr bedarf es der Kenntnis zweier unterschiedlicher Spezialgebiete: dem Strafrecht einerseits, dem Steuerrecht andererseits. Die Autorinnen und Autoren des Kommentars sind sowohl im Straf- als auch im Steuerrecht Zuhause. Das renommierte Team aus Steuerberater*innen, Strafverteidiger*innen, Fachanwält*innen für Steuerrecht und für Strafrecht hat es sich zum Ziel gesetzt, sowohl die steuerrechtliche als auch die strafrechtliche Seite des Steuerstrafrechts auf eine Art und Weise zu kommentieren und zu erläutern, die einerseits der Praxis einen optimalen Zugang zu dieser Materie ermöglicht. Andererseits sollen Hemmschwellen und Hürden vor der steuerrechtlichen Seite des Steuerstrafrechts abgebaut werden. Die Neuauflage berücksichtigt topaktuelle Themen wie u.a. die steuerstrafrechtliche Behandlung zu Unrecht erhaltener Corona-Hilfen oder die Neuregelung des Einziehungsrechts. Insbesondere ist im Bereich der Cum-Ex-Verfahren zu April 2022 mit einer Leitsatzentscheidung des BFH zu rechnen. Aus dem Inhalt: Strafvorschriften (AO, StGB) Bußgeldvorschriften (AO) Steuerverfahrensrecht (AO, StPO, InvZulG) Amtshilfe - EStG (§ 4 Abs. 5 Nr. 10) KStG (§ 8 Abs. 4), vGA - KAG (§ 17) UStG (§§ 26b, c) Steuerliche und bilanzielle Folgen von Steuerstraftaten Grenzüberschreitender Bargeldtransfer u.a. Die Herausgeber: Dr. Ingo Flore Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie Steuerberater in Dortmund Prof. Dr. Michael Tsambikakis Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht in Köln, Honorarprofessor an der Universität Passau