Steuersubjekte des ErbStG.

Wenn Personengesellschaften an einer Erbschaft oder Schenkung beteiligt sind, wer hat dann die anfallende Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu zahlen: Die Gesellschaft selbst oder ihre Gesellschafter? Diese Frage beschäftigt die Finanzgerichtsbarkeit bereits seit über 100 Jahren. Ihre Beantwortung wird beeinflusst von der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Personengesellschaften, ihrer Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivil- und Steuerrecht. Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die allgemeine Bestimmung der Steuersubjekte des ErbStG durch Auslegung der Begriffe »Erwerber« und »Schenker« im Sinne des maßgeblichen § 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Als notwendige Voraussetzung wird die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit herausgearbeitet. Für das ErbStG ist die zivilrechtliche Leistungsbeziehung jedoch nicht allein maßgeblich. Dies ermöglicht einen steuerrechtsautonomen Ansatz mit dem Ergebnis, dass durch die insoweit transparenten Personengesellschaften auf die Gesellschafter als Steuersubjekte zuzugreifen ist.

Nicole Herrmann studied law at the Ruprecht-Karls-University of Heidelberg with a special focus on tax law. In January 2018, she passed the First State Law Examination. Subsequently, she worked for the Chair of Public Law with a special focus on finance and tax law of Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M. (Cornell) at the University of Heidelberg and for Flick Gocke Schaumburg at their office in Frankfurt a.M. until September 2020. She completed her legal clerkship at the Regional Court of Heidelberg with stations in Frankfurt a.M. and Munich in October 2022 with the Second State Law Examination.

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