Stichprobenverfahren. Das zufällige und nicht-zufällige Auswahlverfahren

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Öffentliche Verwaltung, Note: 2,0, Universität Kassel (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Quantitative Forschungsmethoden, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Stichprobe hat zur Aufgabe ein verkleinertes, wirklichkeitsgetreues Abbild der zu untersuchenden Gesamtheit darzustellen, von welcher das repräsentative Ergebnis auf die Grundgesamtheit übertragen werden kann. Dabei werden nach zuvor festgelegten Regeln Elemente aus einer exakt definierten Grundgesamtheit im Sinne einer Teilerhebung entnommen und mit dem Ziel untersucht, Aussagen über die Grundgesamtheit zu treffen. Dabei können Hypothesen gebildet (Repräsentationsschluss) oder überprüft (Inklusionsschluss) oder allein ein aktueller Stand erfasst und charakterlich beschrieben werden, wie es z.B. bei einer Volkszählung der Fall ist. Als Element wird dabei die einzelne Erhebungseinheit bezeichnet, welche aus der Auswahlgesamtheit bzw. 'frame population' stammt und eine Chance auf Grund ihrer relevanten Merkmale besitzt um in die Stichprobe zu gelangen. Weiterhin ist davon die Grundgesamtheit abzugrenzen, welche in der Literatur unter den Namen Zielpopulation oder 'target population' bekannt ist (Schnell et. al. 2013). Als Grundgesamtheit bezeichnet man die gesamte Menge von Objekten, für welche die Aussage der Stichprobe gelten soll. Nachfolgend wird in Form einer Dokumentenanalyse auf das Stichprobenverfahren in Form der Stichprobenkonstruktion und die zufälligen und nicht-zufälligen Auswahlverfahren der Stichproben mit ihren unterschiedlichen Arten eingegangen. Dabei werden insbesondere die Vor- und Nachteile der zufälligen und nicht-zufälligen Auswahlverfahren analysiert, woraus das Fazit gebildet wird.