Straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Erwägungen zur Bereitstellung von Informationen vor Pakettransaktionen.

Die Due Diligence im Sinne einer professionellen, intensiven und ganzheitlichen Unternehmensanalyse zählt heute zum Standard bei M&A-Transaktionen. Benjamin Pesch setzt sich im Kontext sogenannter Pakettransaktionen zunächst mit der strafrechtlichen Bewertung der Bereitstellung der zwecks Due Diligence erforderlichen Informationen durch die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft auseinander. Dabei wird deutlich, dass die Bereitstellung eine Gratwanderung darstellt und im Wesentlichen dann nicht mit Strafbarkeitsrisiken verbunden ist, wenn sie bzw. der zu erwartende Aktionärswechsel im Unternehmensinteresse liegt. Zum anderen wirft Pesch die Frage auf, ob im benannten Kontext eine wertpapierhandelsrechtliche Publizitätspflicht der Aktiengesellschaft mit der Folge eines ordnungswidrigkeitenrechtlichen Risikos für die Vorstandsmitglieder besteht. In vielen Fällen wird allerdings bei Wahrung der Vertraulichkeit der Informationen ein Aufschub der Veröffentlichung in Betracht kommen.

Benjamin Pesch studierte nach dem Abitur Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Im Anschluss an das erste Staatsexamen nahm er sein Promotionsvorhaben auf und arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP und als wissenschaftliche Hilfskraft im Kölner Examens- und Klausurenkurs. Nach Annahme seiner Promotion durch die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln folgte das Referendariat mit Verwaltungsstation im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und Anwaltsstation in der Kanzlei Hogan Lovells LLP. Seine Wahlstation wird er in der Kanzlei Bird & Bird LLP wahrnehmen.