Strafe ¿ Maßregel ¿ Sicherungsverwahrung

Die Sicherungsverwahrung gilt als die fragwürdigste Maßregel des strafrechtlichen Rechtsfolgensystems. Hinsichtlich der dogmatischen Einordnung der Maßregeln als Straf- oder Polizeirecht und der Bewertung des Verhältnisses der strafrechtlichen Spuren untereinander bestehen große Unsicherheiten. Diese Unsicherheiten sind nicht neu, sondern Ausdruck des bisher nicht gelösten Streits über das Verhältnis von Schuld und Prävention im Strafrecht. Ausgehend von den Straftheorien wird daher die Dogmatik des zweispurigen Rechtsfolgensystems unter besonderer Berücksichtigung der Sicherungsverwahrung untersucht und verfassungs- und menschenrechtlich gewürdigt. Überlegt wird, wie die Spannungen im Maßregelrecht abgemildert werden können und die Renaissance der Sicherungsverwahrung zu erklären ist.

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