Strafrechtliche Arzthaftung und "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit"?

Fachbuch aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: keine, Universität Wien (Institut für Strafrecht und Kriminologie), Veranstaltung: Wissenschaftliche Analyse von unhaltbaren Fehlbehauptungen in der Jurisprudenz, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Problemkreises der sog Unterlassungshaftung, in welchem die sog Quasi-Kausalität von Bedeutung ist, ist für Mediziner/innen von großer Bedeutung. Dies deshalb, da hier zT eine Wahrscheinlichkeits-Urteil verlangt wird . Bereits von Anfang an werden Mediziner/innen mit statistischen ¿basics¿ betraut. Das Beweismaß einer so genannten ¿an Sicherheit grenzenden [sic!] Wahrscheinlichkeit¿ regt ¿zum Lachen (oder Weinen) an¿ (so manche Wissenschafter/innen): seriös-wissenschaftlich haltbar ist es ¿ wie so manche Medizinerin/so mancher Mediziner dies durchaus rasch durchschaut (nicht zuletzt ob fundierten statistischen Elementar-¿Verständnisses¿) allerdings ¿ im juristischen Kreis kaum reflektiert ¿ in keinster Weise. Wenn ich angeklagt bin (etwa wegen fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung durch ein Unterlassen) als Mediziner (Medizinerin), bedarf es eines ¿Sachverständigen¿ welcher besagte ¿Quasikausalität¿ mit der (berühmt-berüchtigten) ¿an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit¿ festzustellen hat, widrigenfalls ein eingetretener Erfolg nicht zugerechnet werden kann. a) Was nun kann im Prozessverlauf ein angeklagter Mediziner etwa tun? Wie kann/sollte er eventuell argumentieren? b) Welche Aufgabe hat im Falle von Erfolgs-Unterlassungdelikten sein Verteidiger? c) Wie kann man den Sachverständigen (intelligent, sachlich) ¿aufmachen¿? d) Wie überzeugt man (möglichst) den Herrn Rat / die Frau Rat von der Haltlosigkeit besagter (gut-klingender, rhetorischer) Wortfloskel? e) Wie sieht es beim grob pflichtwidrigen Unterlassen einer Ärztin (eines Arztes; als Drittem) betreffend den Risikozusammenhang aus? Ist auch hier die ¿ so genannte ¿ ¿an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit¿ korrekt? f) Wie kann man Sachverständige zum Umdenken bewegen? g) Was bedeutet das ¿ aus Sicht der StA ¿ für die Anklage(schrift)? h) Was kann ein Verteidiger für seinen (Chef-)Arzt ¿herausholen¿ (igZ)? i) Stichwort ¿Schriftgutachten¿ (etwa von s.g. Kriminologen Prof Dr GRAFL): Was bedeutet hier (bzw hat hier ¿ etwa heute, anno 2009 - ¿verloren¿) die so genannte ¿an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit¿ (in ¿Ausnahmefällen¿ etwa von s.g. Kriminologen Prof Dr GRAFL etwa gebraucht)? j) Stichwort ¿DNA-Untersuchungen¿: Was hat hier ¿ de facto ¿ aus seriös-wissenschaftlicher Sicht ¿ etwa eine ¿ so genannte ¿an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit¿ ¿ allen Ernstes zu suchen?