Strafschadensersatz im internationalen Rechtsverkehr

Wenngleich die Rechtsordnungen kontinentaleuropäischer Länder keinen Strafschadensersatz kennen, können ihre Gerichte im Rahmen des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts mit diesem ausländischen Rechtsinstitut befasst sein. Wie beispielsweise haben Gerichte zu entscheiden, wenn die Vollstreckung eines amerikanischen Urteils über punitive damages beantragt wird? Ausgehend von der abweichenden Rechtsprechung in Deutschland und Frankreich untersucht Marc Lendermann die unterschiedliche Auslegung des ordre public aus rechtsvergleichender Perspektive. Im Ergebnis plädiert er für eine Gleichbehandlung ausländischen Strafschadensersatzes in beiden Ländern. Er zeigt auf, dass in Frankreich und Deutschland Lösungen für unterschiedliche Rechtsfragen betreffend den Umgang mit ausländischem Strafschadensersatz gefunden wurden, die für Gesetzgeber und Gerichte des jeweils anderen Landes als Orientierung dienen können. Die Arbeit wurde mit dem Prix de la République française (Preis der Französischen Republik) 2019 ausgezeichnet, der von der französischen Regierung gestiftet wird.

Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Université Paris II - Panthéon Assas (Licence en droit, Maîtrise en droit); nach der ersten juristischen Staatsprüfung wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Potsdam und Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin; seit 2013 Tätigkeit als Referent in obersten Bundesbehörden; 2017 Promotion durch die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und die Université Paris 1 - Panthéon-Sorbonne.