Strategien für Kapitalanleger hinsichtlich einer möglichen Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene

Die auf John Maynard Keynes zurückgehende Diskussion zur Einführung einer FTS (Finanztransaktionssteuer) wurde sowohl auf globaler als auch auf europäischer Ebene durch die Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2007 neu belebt. Zunächst wurde eine globale FTS im Rahmen des G20-Gipfels in Toronto im Oktober 2010 diskutiert, später mit den Vorschlägen für eine Richtlinie des Rates der Europäischen Kommission von 2011 und 2013 zu einer unionsweiten FTS konkretisiert. Die ausgearbeiteten Richtlinienvorschläge scheiterten im Folgenden an zahlreichen Widerständen. Als Reaktion beschlossen einige EU-Länder nationale Gesetze zur Erhebung von Steuern auf Finanzprodukte. Seit dem Jahr 2012 gilt die FTS in Frankreich als eine Art Umsatzsteuer auf börsliche und außerbörsliche Finanztransaktionen. Italien führte im Jahr 2013 ein ähnliches Modell ein. Abwandlungen einer FTS in Form einer Börsenumsatzsteuer bestehen zudem in weiteren EU Ländern wie Belgien, Finnland, Griechenland, Irland und Zypern. Eine Übersicht über die bestehenden nationalen FTS in Europa ist dem Anhang zu entnehmen. Die deutsche Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2013 das Ziel der Einführung einer FTS auf europäischer Ebene verfolgt, um den Finanzsektor an den Folgen der Finanzkrise der vorangegangenen Jahre zu beteiligen. Einfluss auf die Einführung einer europäischen Lösung haben aktuell die folgenden Faktoren. Verbunden mit dem Beschluss des Vereinigten Königreichs aus der EU (Europäischen Union) auszutreten und den daraus resultierenden Überlegungen der Verlagerung von Finanzinstituten von London auf das europäische Festland, möchte aktuell keine Regierung durch nationale Gesetzesvorhaben die eigenen Rahmenbedingungen schwächen. Zudem sprach sich der französische Präsident Emmanuel Macron in einer Grundsatzrede zur EU für die Einführung einer FTS auf EU-Ebene aus. Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode vom 14. März 2018 zwischen CDU, CSU und SPD wurden die jüngsten Entwicklungen aufgegriffen und das Ziel einer europäischen FTS bestätigt, welches zeitnah zum Abschluss gebracht werden soll. Mit den Überlegungen zur Einführung einer neuen Steuererhebung, sind zugleich Überlegungen zur Minimierung und gänzlichen Vermeidung dieser, Teil der Diskussion. Bereits im Koalitionsvertrag 2013 wurde die Problematik erkannt. Dieser wurde mit folgender Zielsetzung entgegnet: "Durch die Ausgestaltung der Steuer wollen wir Ausweichreaktionen vermeiden."

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