Strategische Regierungskommunikation zur Durchsetzung europäischer Politikziele auf nationalstaatlicher Ebene

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 1,7, FernUniversität Hagen (Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Modul 3.5 Regieren im Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: 1Einleitung Der tatsächliche Einfluss europäischer Politik auf die nationale Regierungsarbeit ist den meisten Menschen kaum bewusst. Ein großer Teil nationaler Politik wird durch Rechtsakte und Beschlüsse auf europäischer Ebene geprägt. Häufig ist dies für den Bürger nicht mehr zu erkennen, da europäische Politikziele oft nicht als solche kommuniziert werden. Während Regierungen sich einerseits aktiv darum bemühen, Legitimation für ihre eigenen politischen Entscheidungen zu erlangen oder sich durch Präsentation ihrer Ergebnisse zu profilieren und Wählerstimmen zu gewinnen versuchen, fällt ihnen andererseits auch die Aufgabe zu, europäische Politik zu vermitteln. Unabhängig von den eigenen Möglichkeiten zur Einflussnahme und der eigenen politischen Zielsetzung müssen Maßnahmen umgesetzt werden, bzw. die Bereitschaft zur Annäherung an gemeinsame europäische Prinzipien erarbeitet werden. Im März 2000 beschloss der Europäische Rat in Lissabon die Einführung einer neuen Strategie zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung, die sich jedoch nicht so schnell umsetzen ließ, wie erwünscht [vgl. Europäische Union 2008]. Die Strategie Europa 2020 baut darauf auf und enthält 5 Kernziele [vgl. Europäische Union 2012], die in nationale Ziele umgesetzt werden sollen [vgl. Europäische Union 2010]. Im Mai 2009 wurde ein strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) verabschiedet. Drei der strategische Ziele von ET 2020 stehen in direktem Zusammenhang mit Bil-dungspolitik: • eine Beschäftigungsquote von 75% der im Erwerbsleben stehenden EU-Bürger zu erreichen, • den Anteil der 18-24jährigen, die weder über einen Abschluss von mindestens Sekundarstufe II verfügen und sich auch nicht in Aus- oder Weiterbildung befinden auf unter 10% zu verringern und gleichzeitig den Anteils der 30-34-Jährigen mit tertiärem oder vergleichbaren Abschluss auf mindestens 40% zu erhöhen und • die Anzahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohter Personen um mindestens 20 Millionen zu verringern. Da die Bildungspolitik im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten liegt, kann die EU nur unterstützend und ergänzend tätig werden. Die bildungspolitische Kooperation findet im Wesentlichen nach der Offenen Methode der Koordinierung statt [vgl. Benz & Krick 2009 S.146ff].