Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen
Autor: | Kuß, Horst |
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EAN: | 9783734586101 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Ratgeber Ratgeber/Gesundheit |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 392 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 26.09.2017 |
Untertitel: | Außergerichtliche Beilegung |
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Bei der Abwicklung von Kauf- oder Dienstleistungsverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmen jeder Art (kurz: Verbraucherverträge) kommt es leider allzu oft zu Streitigkeiten. In diesen Fällen bestanden für Teilbereiche (z. B. Energieversorgung, Kraftfahrzeuggewerbe) nur im Inland anwendbare gesetzliche oder freiwillige Regelungen für die außergerichtliche Beilegung von Auseinandersetzungen. Mit dem am 01.04.2016 in Kraft getretenen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind europarechtliche Bestimmungen in deutsches Recht umgesetzt worden. Inhalt des VSBG sind nationale Vorschriften für die außergerichtliche Erledigung von Konflikten im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen, die von in Deutschland wohnhaften Verbrauchern mit in der Europäischen Union sowie in Island und Norwegen ansässigen Unternehmen abgeschlossen worden sind. Damit wird dem Verbraucherschutz im Zuge des sich immer mehr erweiternden innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs Rechnung getragen. Das Buch gibt einen umfassenden Überblick über die sowohl auf gesetzlicher als auch auf freiwilliger Grundlage möglichen Verfahren für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen. Die reaktiv kurzen und für Verbraucher grundsätzlich kostenfreien Verfahren eignen sich vor allem bei relativ niedrigen Streitwerten, also bei allen Geschäften des täglichen Lebens einschließlich den ausführlich dargestellten Rechten von Reisenden mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die gewählte Form der Darstellung ermöglicht es insbesondere auch juristisch nicht vorgebildeten Verbrauchern, Ansprüche aus Verbraucherverträgen ohne Einschaltung staatlicher Gerichte und/oder von Anwälten in eigener Regie zu verfolgen. Scheitert die außergerichtliche Streitbeilegung, steht immer noch der Rechtsweg offen.