Streitkräfteeinsatz zur Verteidigung gegen Cyberangriffe.

Das Grundgesetz legt dem Bund vergleichsweise profan auf, Streitkräfte aufzustellen. Deren maßgeblichen Zweck bestimmt es ebenfalls: Verteidigung. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Was aber, wenn das Verteidigungsverständnis auf einem Angriffsverständnis gründet, das sich, in Abwesenheit positiver Kenntnis über Herkunft und Urheberschaft, im Cyberraum nur schwerlich perpetuieren lässt? Plötzlich entsteht ein Konflikt mit den Zuständigkeiten und Aufgaben anderer Behörden sowie tradierten Abgrenzungsmustern. Wann löst ein Sachverhalt die Verteidigungspflicht aus, wann muss polizeilich gehandelt werden? Wann werden die Nachrichtendienste aktiv? Dürfen die einen die Methoden der anderen verwenden? Und welche Rolle spielt der Parlamentsvorbehalt? Kurzum: Wie steht es um den Streitkräfteeinsatz zur Verteidigung gegen Cyberangriffe?

Maximilian L. Knoll holds the Second State Exam in Law (equivalent of Bar Exam). After he received his Law Degree (First State Exam), he completed a joint German American Master's Program in International Security Studies from the University of the Armed Forces in Munich. During his legal clerkship, he served at the Federal Chancellery (division for foreign and security policy) and the German Federal Office. His doctoral scholarship granted by the Konrad-Adenauer-Foundation took him inter alia to the Moscow State University.