Subalternität, Rassismus, Recht.

Die Arbeit führt in einer breit angelegten empirischen Analyse vor, dass die deutsche Rechtsprechung mit einem verkürzten Rasse- und Rassismusverständnis operiert. Die Untersuchung wählt mit dem Konzept der Subalternität einen Zugriff, der Rassismus vornehmlich als ein diskursives Phänomen, den strukturellen Ausschluss aus hegemonialen Diskursen, präsentiert. Darauf aufbauend wird deutlich, dass ein wirksamer Rechtsschutz gegen rassistische Diskriminierung nicht primär auf gesetzgeberischer Ebene scheitert. Vielmehr ergeben sich die ausschlaggebenden Probleme in einer kenntnisreichen Auslegung der bereits geltenden Schutznormen. Ausgehend von diesem Befund ist eine drastische Erweiterung der gleichheits- und rassismuskritischen Kompetenz im Recht sowie eine Auseinandersetzung mit der Limitation der eigenen Lebenserfahrung und damit des eigenen Wissens notwendig.

Carolin Stix studierte Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main mit dem Schwerpunkt Grundlagen des Rechts. Nach ihrem ersten Staatsexamen war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Dr. h.c. Ute Sacksofsky beschäftigt. 2022 wurde sie vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe Universität Frankfurt am Main mit einer Arbeit im Gleichheitsrecht promoviert. Seit September 2022 ist sie Rechtsreferendarin im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

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