Subsidiaritätsprinzip und Verfassungsrecht.

Das Subsidiaritätsprinzip fand Eingang in das Maastrichter Vertragswerk und wurde sanktioniert als Regulativ der Kompetenzausübung. In seiner europarechtlichen Gestalt strahlt es zurück auf das deutsche Verfassungsrecht. Das Grundgesetz erkennt es in seiner neuen Struktursicherungsklausel ausdrücklich an als eine der Vorgaben für die nationale Integrationspolitik, die nach deutschen Verfassungsmustern erfolgen soll. Zu dem Bild, welches das Grundgesetz von sich selbst zeichnet, gehört der Grundsatz der Subsidiarität. Heute, da die Schrift über das Subsidiaritätsprinzip in zweiter Auflage herauskommt, steht das Thema erneut auf der Tagesordnung der Jurisprudenz. Die alten Fragen nach Inhalt und Sinn, Geltungsweise und Judiziabilität erheben sich wieder, nunmehr freilich nicht nur im Kontext des nationalen, sondern auch des supranationalen Rechts. Bekannte Kontroversen über Aussagefähigkeit, Anwendbarkeit, Direktivkraft flammen wieder auf. Doch die Bedingungen, unter denen die Kontroversen auszutragen sind, haben sich verändert, seit das Subsidiaritätsprinzip Rückhalt im geschriebenen Recht gefunden hat. Das Wort der europäischen Verträge und das Wort des Grundgesetzes streiten für die Wirksamkeit des Prinzips. Die Monographie aus dem Jahre 1968 wird unverändert wieder vorgelegt, aber ergänzt um eine Betrachtung in der Sicht des Jahres 2001: über die Prämissen des Subsidiaritätsprinzips, die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und über seine Erscheinungsformen im geltenden Recht.

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