Systeme zur strategischen Planung des Leistungsbedarfs in Krankenhäusern

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 2,0, Technische Universität Ilmenau, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Basis der Gesundheitsversorgung in Deutschland bilden die Krankenhäuser mit ihren über 800.000 Vollbeschäftigten und einer Infrastruktur, die ein hohes technisches Niveau aufweist [Statistisches Bundesamt Deutschland, http://www.destatis.de/basis/d/gesu/gesutab27.php, Abruf am 2005-06-12]. Seit dem Jahr 1972 basiert die Krankenhausplanung in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) auf der Grundlage der dualistischen Finanzierung, welche die Investitionen durch die Länder und die Deckung der laufenden Kosten durch die Krankenkassen regelt. Im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) wurde dies gesetzlich festgelegt. Weiterhin hat der Staat einen Versorgungsauftrag zu erfüllen, der darin besteht, die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und in eigener Verantwortung wirtschaftenden Krankenhäusern sicherzustellen. Daher sind Krankenhäuser nach § 2 KHG 'Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Patienten untergebracht und verpflegt werden können.' Der Patient wird daher zum Empfänger von medizinischen und nichtmedizinischen Leistungen, so genannten Hotelleistungen. Zu ökonomischen Zielgrößen, wie Qualität und Kosten werden vom Gesetzgeber keine Angaben gemacht. Das Gesundheitswesen stellt aber einen der bedeutendsten Wirtschaftsfaktoren in der Bundesrepublik Deutschland dar. Die Gesamtkosten des Gesundheitssektors beliefen sich im Jahr 2003 auf 235,324 Mrd. Euro, davon wurden 64,688 Mrd. Euro für die stationäre Patientenbehandlung ausgegeben [Statistisches Bundesamt Deutschland, http://www.destatis.de/basis/d/gesu/gesutab6.php, Abruf am 2005-06-12.]. Im stationären Bereich sind im Zeitraum von 1992 bis 2003 die Gesundheitsausgaben um mehr als 28 % gestiegen. Dies resultierte aus den beachtlichen Fortschritten in Wissenschaft und Medizintechnik sowie der demographischen Entwicklung, die eine Verschiebung der Patientenstrukturen hin zu multimorbiden, alten und chronisch kranken Patienten bewirkte und zu stetig wachsenden Patientenzahlen und zunehmenden Behandlungskosten führte. Durch den enormen Kostendruck, der nun auf Staat und Krankenkassen lastete, sah sich der Gesetzgeber veranlasst, das Selbstkostendeckungsprinzip mit pauschalen Pflegesätzen und einer Übereinstimmung von planender und vergütender Einheit aufzugeben [Bruckenberger, Ernst: Die Auswirkungen des Fallpauschalensystems auf die Krankenhausplanung in Deutschland. In: ökz (2003) 01, S. 2-3.]. Mit der Abschaffung des Selbstkostendeckungsprinzips sowie der Einführung von Krankenhausvergleichen und durch die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) 1995 wurden erste ökonomische Aspekte berücksichtigt. Dies führte dazu, dass Private Kliniken mehr und mehr gesellschaftsfähig wurden [In: Eichorn, P. Seelos, H.-J.; Graf von der Schulenburg, J.-M. (Hrsg.): Krankenhausmanagement. Urban&Fischer, München Jena 2000, S. 31.]. Das am 1.1.2004 erlassene Gesetz zur Einführung des diagnoseorientierten Fallpauschalensystems (Diagnosis Related Group - Gesetz ) führte dazu, dass das kapazitätsorientierte System aus Pflegesätzen, Fallpauschalen und Sonderentgelten auf ein leistungsorientiertes Vergütungssystem, die Diagnosis Related Groups (DRG), umgestellt wurde. Für die Gewinnerzielung ist nun nicht mehr der Parameter Liegedauer des Patienten entscheidend, sondern es werden festgelegte Pauschalen für jedes zu behandelnde Krankheitsbild vorgeschrieben.

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